Nach § 137 SGB V sind ab 2005 alle Krankenhäuser verpflichtet zweijährlich einen strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen und zu veröffentlichen. Diese Berichte haben einer streng vorgegebenen Struktur zu folgen. Sie sollen einen medizinischen Jahresbericht darstellen und enthalten keine betriebswirtschaftlichen Daten.
Im Basisteil werden allgemeine und fachspezifische Struktur- und Leistungsdaten unseres Hauses dargestellt. Hier werden Anzahl und Art medizinischer Leistungen aufgeführt. Im sog. Systemteil wird die Qualitätspolitik der Kliniken erläutert und über Maßnahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung berichtet. Darüber hinaus werden ausgewählte Qualitätsmanagementprojekte kurz dargelegt.
Dieser Qualitätsbericht soll den Krankenkassenverbänden und kassenärztlichen Vereinigungen eine vergleichende Auswertung der in Kliniken erbrachten Leistungen ermöglichen. Auch ist gedacht, die Transparenz im Gesundheitswesen mit diesen Berichten zu erhöhen. Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist die Fusion der beiden ehemaligen Krankenhäuser Klinikum Bamberg und Nervenklinik Bamberg vollzogen. Bei der Sozialstiftung Bamberg handelt es sich nun um ein Krankenhaus an zwei Standorten. Dieser Entwicklung folgend legen wir einen gemeinsamen Qualitätsbericht für alle Kliniken der Sozialstiftung vor.
>> Download des strukturierten Qualitätsberichts für das Jahr 2008 (PDF-Datei, 2.0 MB) |