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Herzlich Willkommen!
Die Bundesregierung hat zum 01.04.2007 den Weg zur Spezialisierten Ambulanten PalliativVersorgung (SAPV) schwerst kranker Menschen mit den §37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) und §132d SGB V freigemacht. 
Damit steht formal allen Bürgern eine fachkompetente Betreuung in dieser kritischen Phase des Lebens im heimischen Umfeld zur Verfügung.
Die Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ambulant begleitend in einer stationären Pflegeeinrichtung erbracht werden.
Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinischpflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern. Die SAPV ergänzt das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste.
(Zusammenfassung nach § 37b SGB V) |